cra-compliance
Mit der Verordnung (EU) 2024/2847 wird Cybersicherheit für alle Produkte mit digitalen Elementen im EU-Markt verpflichtend. Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für Schwachstellen und Vorfälle, ab dem 11. Dezember 2027 die vollständige Konformität. Wir begleiten Sie von der Risikobewertung über die sichere Entwicklung bis zum technischen Dossier. Wir bringen auch Bestandsprodukte auf den erforderlichen Stand.

Neues Produkt in Entwicklung oder Bestandsgerät im Markt? Wir schließen die Lücke zur CRA-Konformität
01
Risikobewertung & Threat Modeling
Wir ordnen Ihr Produkt ein, bestimmen den Konformitätsweg und erstellen die Risikobewertung mit konkreten Bedrohungsszenarien.
Mehr erfahren02
Sichere Entwicklung & SBOM
Secure by Design, minimierte Angriffsfläche, maschinenlesbare Stückliste und das technische Dossier nach Anhang VII.
Mehr erfahren03
Betrieb & Meldepflichten
Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum, aktualisierte SBOM je Release und fristgerechte Meldungen an ENISA und CSIRT.
Mehr erfahren04
Bestandsprodukte auf Stand bringen
CRA-Gap Assessment, priorisierter Maßnahmenplan und Umsetzung bis zur CE-Reife.
Mehr erfahrenZwei Wege, ein Ziel:
CE-Reife
Wir wählen den kürzeren und gehen ihn mit Ihnen.
Risikobewertung & Threat Modeling
Die Risikobewertung nach Art. 13(2) wird erstellt: Für jeden Asset werden Bedrohungsszenarien bewertet und Gegenmaßnahmen definiert.
- Prüfung des Anwendungsbereichs und Klassifizierung
- Ableitung des Konformitätswegs: Eigenbewertung oder notifizierte Stelle
- Cybersecurity-Risikobewertung nach Art. 13(2)
- Threat Modeling mit konkreten Angriffsszenarien
Sichere Entwicklung & SBOM
Parallel entstehen die maschinenlesbare SBOM und die Nachweise für das technische Dossier.
- Secure by Design und Secure by Default
- Secure Boot, verschlüsselte Kommunikation, signierte OTA-Updates
- Maschinenlesbare SBOM, automatisiert im Build
- Orientierung an relevanten Normen wie ISA/IEC 62443, ETSI EN 303 645, etc.
- Technisches Dossier nach Anhang VII
Betrieb & Meldepflichten
- Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum von mindestens fünf Jahre
- Aktualisierte SBOM je Release mit CVE-Abgleich
- Kontinuierliche Schwachstellenüberwachung
- Fristgerechte Meldung an ENISA und nationales CSIRT: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen
- CRA-gerechte Wartungsverträge
Bestandsprodukte auf Stand bringen
Im Gap Assessment bewerten wir den Ist-Zustand und liefern einen priorisierten Maßnahmenplan mit Aufwands- und Terminschätzung.
Die Umsetzung übernehmen wir bis zur CE-Reife und dies auch für Software, die nicht bei uns entstanden ist.
- Gap Assessment gegen die CRA-Anforderungen
- Nachträgliche Erstellung der SBOM aus bestehendem Code
- Priorisierter Maßnahmenplan mit Aufwands- und Terminschätzung
- Umsetzung, Test und Validierung bis zur CE-Reife

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